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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES / GELTUNGSBEREICH

 

  • Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Hochzeitsplanung, vertreten durch Nathalia Reuter, George-Sullivan-Ring 30, 68309 Mannheim. Nachfolgend als Hochzeitsplanerin tituliert.

  • Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen dem Kunden, folgend Brautpaar genannt, und Nathalia Reuter geschlossen werden. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Hochzeitsplanerin sich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, LEISTUNGSUMFANG

  • Angebote von Nathalia Reuter an den Kunden sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes bestimmt ist.

  • Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von Lieferungen und Leistungen erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Nach Angebotsannahme durch das Brautpaar ist Nathalia Reuter berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Brautpaares zu tätigen. Nathalia Reuter nimmt in diesem Zusammenhang keine Provisionen von Dienstleistern oder anderen Vertragspartnern an.

 

  • Nathalia Reuter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen bezüglich einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

 

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Nathalia Reuter sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Honorare für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Dritten (Räumlichkeiten, Künstler etc.) sind sofort nach Vorlage der vereinbarten Vorschläge an Nathalia Reuter zu zahlen (unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat).

  • Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.

  • Bei der Buchung eines Service- / Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 60% der vereinbarten Servicepauschale; sie ist unmittelbar nach der Auftragserteilung fällig, spätestens nach zwei Wochen. Die Hochzeitsplanerin behält sich das Recht vor, mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen erst nach Erhalt der Anzahlung oder vollständiger Vorauszahlung von 100% des vereinbarten Honorars zu beginnen. Dies gilt insbesondere für die Planungs- und Organisationsleistungen. Die letzte Rate von 40% sind 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen. Nathalia Reuter wird dem Kunden nach der Auftragserteilung eine Rechnung zusenden, die die Höhe und den Zeitpunkt der zu zahlenden Raten ausweist. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird Nathalia Reuter dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig ist.

  • Für Anfahrten, die über eine Entfernung von 50 km vom Firmensitz hinausgehen, berechne ich Reisekosten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer. Diese Kosten sind im Voraus zu begleichen.
    Bei Destination Weddings werden die tatsächlich entstandenen Reisekosten berechnet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    - Flugkosten: Die Kosten für Hin- und Rückflüge, die zur Destination führen.
    - Hotelkosten: Die Übernachtungskosten während des Aufenthalts am Veranstaltungsort.
    - Mietfahrzeuge: Kosten für Mietautos oder andere Transportmittel, die zur Erreichung der Destination benötigt werden.
    Diese zusätzlichen Kosten werden dem Brautpaar in Rechnung gestellt, und eine Vorauszahlung kann erforderlich sein.

  • Sollte der Kunde den Veranstaltungsort nach Vertragsabschluss ändern, können zusätzliche Reisekosten für Nathalia Reuter und ihre Dienstleister anfallen. Diese zusätzlichen Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe der zusätzlichen Reisekosten richtet sich nach dem neuen Veranstaltungsort und den anfallenden Reisekosten zum Zeitpunkt der Änderung.

  • Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Nathalia Reuter über den Betrag frei verfügen kann. Rechnungsforderungen sind vom Kunden während des Verzugs mit 3% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsdrohung, ist Nathalia Reuter zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle dieses Rücktritts ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
    Werden Nathalia Reuter nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, dieser insbesondere seine Zahlungen einstellt, so ist Nathalia Reuter berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Außerdem ist Sie in diesem Falle berechtigt, vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 

  • Alle Preise beinhalten die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer.

 

4. ZUSATZLEISTUNGEN

  • Sämtliche Leistungen, die nicht in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzvereinbarungen. Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Als Zusatzleistungen gelten auch die sich nach dieser Vereinbarung ergebenen Erweiterungen. 

  • Hochzeitsgäste werden nicht im Auto von Nathalia Reuter irgendwo hin mitgenommen, weder noch nach Hause gefahren. 

  • Allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Fr von 9:00 - 18:00 Sa/So/Feiertag geschlossen. An Urlaubstagen bleibt die Agentur ebenfalls geschlossen, dies wird bis 1 Woche vor Antritt schriftlich angekündigt, um ggf. offene Fragen noch vorab klären zu können.

 

​5. PFLICHTEN DES KUNDEN

  • Nathalia Reuter hält beim Erstgespräch sämtliche, bis dahin vorhandene, Informationen, Wünsche und Vorstellung zur Hochzeit des Auftraggebers schriftlich fest. Der Kunde hat eine Informations- und Hinweispflicht bezüglich aller Details, etwaiger Besonderheiten und Änderungen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung. 

  • Während der Planungszeit trifft der Auftraggeber Entscheidungen in einem angemessenen Zeitraum, so dass die Wünsche durch Nathalia Reuter umsetzbar sind. 

  • Jegliche Entscheidungen, Buchungswünsche von Dienstleistern oder anderen Dingen bezüglich der Hochzeit, und/oder Änderungen von Planungsdetails sind Nathalia Reuter schriftlich per E-Mail mitzuteilen.

  • Für die Hochzeitsplanerin ist am Veranstaltungstag für Essen und Trinken zu sorgen. Ist der Veranstaltungsort über 150 Km vom Wohnort der Inhaberin entfernt, so ist eine Übernachtungsmöglichkeit sicherzustellen.

  • Der Verleih von Dekorationsmaterialien ist Gegenstand gesonderter Regelungen, die dem Kunden gegebenenfalls mit dem Angebot übermittelt werden.

  • Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungspflichten in Verzug ist, ist Nathalia Reuter an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

  • Sollte der Kunde wiederholt wichtige Informationen, Entscheidungen oder Freigaben nicht rechtzeitig übermitteln und dadurch den Fortgang der Planungen behindern, behält sich Nathalia Reuter das Recht vor, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt nicht, und der Kunde haftet für alle bis zur Vertragsbeendigung entstandenen Kosten. Nathalia Reuter verpflichtet sich jedoch, den Kunden zuvor auf Verzögerungen und daraus resultierende Konsequenzen hinzuweisen.

 

​5. LEISTUNGSERBRINGUNG

  • Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch die Hochzeitsplanerin schriftlich bestätigt wurden. Leistungsfristen beginnen jedoch in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat, Nathalia Reuter schriftlich bestätigt hat und – falls vereinbart – die Anzahlung vom Kunden geleistet wurde.

  • Nathalia Reuter wird von ihrer Lieferungs- und Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Lieferung und/oder Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird, die Nathalia Reuter trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der Agentur oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

 

  • Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht. Versand, Erfüllungsort, Transportschäden: Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden mit einem Transportunternehmen nach einer Wahl von Nathalia Reuter. Erfüllungsort ist der Sitz der Hochzeitsplanerin bzw. des Veranstaltungsortes. Die Gefahr geht mit dem Versand, bei Abholung mit der Übergabe auf den Kunden über. Transportschäden hat der Kunde direkt dem Transporteur anzuzeigen.

 

6. RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG / VERSCHIEBUNG

 

  • Wird die Veranstaltung seitens des Brautpaares abgesagt, so ist der Vertrag schriftlich zu kündigen und Nathalia Reuter behält sich das Recht, alle bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen. In Bezug auf das Honorar gelten bei Stornierung folgende Pauschalen, die für die geregelte Planung und Ausrichtung der angefallenen Leistungen gelten:

     

    9 Monate vor der Hochzeit: 25% des vereinbarten Honorarbetrages 
    6 Monate vor der Hochzeit: 50% des vereinbarten Honorarbetrages 
    3 Monate vor der Hochzeit: 80% des vereinbarten Honorarbetrages 

    Bei allen Kündigungen, die innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Hochzeitsdatum erfolgen, werden 100% der Honorarsumme zur Zahlung fällig. Kommt es zur Verschiebung des Events seitens des Brautpaares, so fallen 20% Mehrkosten für den erhöhten Planungsaufwand und weitere 30% für die Tagesbetreuung an.

  • Rückerstattungen von Anzahlungen, die an Drittanbieter wie Locationbetreiber, Caterer oder Fotografen geleistet wurden, erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Vertragsbedingungen dieser Anbieter. Nathalia Reuter übernimmt keine Haftung für die Nicht-Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen an Drittanbieter, sofern diese nicht zur Rückzahlung verpflichtet sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Rückerstattungsbedingungen der jeweiligen Anbieter zu prüfen.

  • Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt, somit einem unvorhergesehenen, von beiden Parteien nicht beeinflussbaren außerordentlichen Grund unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.
    Die Kündigung des vorliegenden Vertrages ist für die Parteien aus außerordentlichem Grunde rechtlich zulässig. Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber der anderen Vertragspartei zu erfolgen.
    Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit Nathalia Reuter für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Inhaberin Nathalia Reuter verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an das Brautpaar abzutreten. Darüber hinaus ist die Inhaberin berechtigt, zusätzlich einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen. Die Weddingplanerin ist berechtigt, anstatt des Aufwendungsersatzes die tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend zu machen. Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt.

  • Im Falle von pandemiebedingten Einschränkungen (z.B. durch COVID-19) oder behördlichen Anweisungen, die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen, wird der Vertrag entsprechend angepasst. Der Kunde hat das Recht, die Veranstaltung auf einen späteren Termin zu verschieben, sofern dies mit den beteiligten Dienstleistern abgestimmt werden kann. Sollte eine Verschiebung nicht möglich sein, gelten die vertraglich festgelegten Stornierungsregelungen. Eventuelle Mehrkosten, die durch eine Verschiebung oder Anpassung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

  • Bei Anlieferung von Waren hat der Kunde diese unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Waren sind unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch Nathalia Reuter erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach der Entdeckung schriftlich an Nathalia Reuter mitzuteilen. Für darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden gilt § 9 entsprechend. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche des Kunden hergeleitet werden.

 

8. HAFTUNG

  • Nathalia Reuter haftet gegenüber dem Auftraggeber aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Sämtliche Verträge mit Dritten werden ausschließlich namens und in Auftrag des Auftraggebers abgeschlossen. Dementsprechend haftet Nathalia Reuter nicht für Ansprüche bzw. Forderungen des Auftraggebers gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Auftraggeber, sowie durch Dritte verursachte Schäden

  • Nathalia Reuter haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks.

  • Für Veranstaltungen im Ausland liegt die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen Einreisebestimmungen, einschließlich der Beschaffung von Visa, Impfungen, Reisedokumenten und der Einhaltung von Zoll- und anderen gesetzlichen Vorschriften, ausschließlich beim Kunden und seinen Gästen. Nathalia Reuter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Ausfälle oder zusätzliche Kosten, die durch Reiseumstände wie Flugverspätungen, Flugausfälle oder Reisebeschränkungen entstehen.

  • Bei Veranstaltungen im Ausland können zusätzliche Kosten anfallen, wie Zollgebühren für den Import von Waren oder länderspezifische Servicekosten, die für den Transport von Equipment oder sonstige logistische Anforderungen entstehen. Diese Kosten sind vom Kunden zu tragen und werden, sofern sie auftreten, gesondert in Rechnung gestellt.

 

9. EIGENTUMSVORBEHALT / NUTZUNGSRECHTE / EIGENWERBUNG

  • Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) Eigentum der Inhaberin.
    Nutzungsrechte jeder Art an den von Nathalia Reuter erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Inhaberin.

  • Nathalia Reuter ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Inhaberin ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen von Dekorationen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. Dies schließt auch die Verbreitung elektronischer Medien z.B. Internet ein.

 

10. SCHRIFTFORM / SALVATORISCHE KLAUSEL

  • Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.

 

11. DATENSPEICHERUNG UND NUTZUNGSRECHTE

  • Nathalia Reuter ist berechtigt, Daten über das Brautpaar, die Sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke i.S.d. geltenden Datenschutzgesetze zu verwenden.

  • Datenweiterleitung an Dritte: Die Daten der Nutzer werden nur dann an Dritte weiter geleitet, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder ein Nutzer in die Weiterleitung eingewilligt hat.
    Das ist zum Beispiel der Fall wenn die Weiterleitung der Daten der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer dient und die Postadresse nach einer Shopbestellung an ein Speditionsunternehmen übergeben wird oder ein weiterer Dienstleister zur Rechnungstellung die Anschrift bezogen auf Ihre Veranstaltung benötigt. Die Weiterleitung der Daten erfolgt auch, wenn von zuständigen Stellen wie z.B. von Strafverfolgungsbehörden angefordert werden. Die personenbezogenen Daten der Nutzer werden keineswegs an Dritte zu Werbezwecken oder zwecks Erstellung von Nutzerprofilen verkauft oder weitergeleitet.​

  • Nathalia Reuter verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten und die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

13. GERSTANDSSTAND

  • Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Verträgen zwischen der Hochzeitsplanerin und dem Brautpaar ist der Gerichtsstand Mannheim, sofern gesetzlich zulässig.

14. KONTAKTDATEN

Nathalia Reuter
Estellia – Weddings & Events
George-Sullivan-Ring 30
68309 Mannheim
E-Mail: business@estellia.de
Telefon: 0173 9859582

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